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Allgemeine Bedingungen
Eintrittsdaten
Für Einzelfächer gibt es keine spezifischen Daten. Der Starttermin
wird mit dem zuständigen Lehrer vereinbart. Die Fachausbildung beginnt jeweils im April und Oktober.
Ferien
Die Schule schliesst nicht während den öffentlichen Schulferien.
Dafür ist sie berechtigt, pro Semester den Unterricht einer Woche ohne
Abzug und zeitliche Kompensations-Möglichkeit ausfallen zu lassen.
Absenzen
und Ferien
Die Lektionen müssen regelmässig besucht werden. Eine Gutschrift
berechtigt zum Nachholen von nichtbesuchten Stunden. Für Absenzen und
Ferien des Schülers können generell keine Abzüge vom Schulgeld
gewährt werden. Die versäumten Lektionen können bei Einzelunterricht
jedoch in Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.
Kann eine Lektion nicht besucht werden, muss die Lehrperson 24 Stunden im voraus verständigt werden. Andernfalls wird die
Lektion berechnet.
Falls auf einen Monat einmal fünf anstatt vier Lektionen fallen, so wird kein Aufpreis dafür berechnet - die zusätzliche Lektion ist im Schulgeld inbegriffen.
Austritt
Der Austritt eines Schülers muss dem Sekretariat mindestens zwei
Monate im voraus schriftlich gemeldet werden.
Stipendien
Für Mitglieder des Vereins Scala Arte besteht ab dem zweiten Quartal
die Möglichkeit, sich schriftlich um ein Stipendium zu bewerben.
Das Stipendiengesuch ist nur ein Jahr gültig und muss jeweils neu
eingereicht werden.
Öffentliche
Auftritte
Absolventen der Fachausbildungs-Klasse die eine Tätigkeit bei Theater, Fernsehen, Film und Funk während der
Ausbildungszeit ausüben wollen, müssen die Genehmigung der Schulleitung
einholen.
Unfälle
Die Schule haftet nicht für allfällige Unfälle.
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