Allgemeine Bedingungen

 

Eintrittsdaten

Für Einzelfächer gibt es keine spezifischen Daten. Der Starttermin wird mit dem zuständigen Lehrer vereinbart. Die Fachausbildung beginnt jeweils im April und Oktober.

Ferien

Die Schule schliesst nicht während den öffentlichen Schulferien. Dafür ist sie berechtigt, pro Semester den Unterricht einer Woche ohne Abzug und zeitliche Kompensations-Möglichkeit ausfallen zu lassen.

Absenzen und Ferien

Die Lektionen müssen regelmässig besucht werden. Eine Gutschrift berechtigt zum Nachholen von nichtbesuchten Stunden. Für Absenzen und Ferien des Schülers können generell keine Abzüge vom Schulgeld gewährt werden. Die versäumten Lektionen können bei Einzelunterricht jedoch in Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.

Kann eine Lektion nicht besucht werden, muss die Lehrperson 24 Stunden im voraus verständigt werden. Andernfalls wird die Lektion berechnet.

Falls auf einen Monat einmal fünf anstatt vier Lektionen fallen, so wird kein Aufpreis dafür berechnet - die zusätzliche Lektion ist im Schulgeld inbegriffen.

Austritt

Der Austritt eines Schülers muss dem Sekretariat mindestens zwei Monate im voraus schriftlich gemeldet werden.

Stipendien

Für Mitglieder des Vereins Scala Arte besteht ab dem zweiten Quartal die Möglichkeit, sich schriftlich um ein Stipendium zu bewerben.

Das Stipendiengesuch ist nur ein Jahr gültig und muss jeweils neu eingereicht werden.

Öffentliche Auftritte

Absolventen der Fachausbildungs-Klasse die eine Tätigkeit bei Theater, Fernsehen, Film und Funk während der Ausbildungszeit ausüben wollen, müssen die Genehmigung der Schulleitung einholen.

Unfälle

Die Schule haftet nicht für allfällige Unfälle.

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